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   VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15   

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https://dejure.org/2015,33745
VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15 (https://dejure.org/2015,33745)
VK Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2015 - 1/SVK/030-15 (https://dejure.org/2015,33745)
VK Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2015 - 1/SVK/030-15 (https://dejure.org/2015,33745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zu Lasten der/des Bieter(s)! (VPR 2016, 15)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zu Lasten der/des Bieter(s)! (IBR 2016, 102)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10

    Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (vgl. VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10).

    Solche Zweifel darüber, wer das Angebot unterbreitet und wer Vertragspartner werden soll, stellen einen Ausschlussgrund gemäß § 13, 16 EG VOB/A dar (vgl. VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10), denn der Auftraggeber muss wissen, wer ihm die Leistung schuldet und gegebenenfalls haftet.

  • VK Sachsen, 22.06.2011 - 1/SVK/024-11

    Begleitschreiben widerspricht Angebotsunterlagen: Ausschluss!

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Dabei ist jedoch deutlich herauszustellen, dass diese Alternativangebote nicht als Anschreiben oder Begleitschreiben zum Angebot verfasst waren und insoweit als wesentlicher Bestandteil des Angebots hätten aufgefasst werden müssen, was insoweit von rechtlicher Relevanz hätte sein können (vgl. 1. VK Sachsen, B. v. 22. Juni 2011 - 1/SVK/024-11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. August 2008 - VII - Verg 42/07).

    Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein (VK Sachsen, Beschl. vom 22. Juni 2011, Az.: 1/SVK/024-11; Beschl. vom 4. Mai 2011, Az.: 1/SVK/010-11).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Dabei ist jedoch deutlich herauszustellen, dass diese Alternativangebote nicht als Anschreiben oder Begleitschreiben zum Angebot verfasst waren und insoweit als wesentlicher Bestandteil des Angebots hätten aufgefasst werden müssen, was insoweit von rechtlicher Relevanz hätte sein können (vgl. 1. VK Sachsen, B. v. 22. Juni 2011 - 1/SVK/024-11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. August 2008 - VII - Verg 42/07).
  • VK Sachsen, 04.05.2011 - 1/SVK/010-11

    Produktbeschränkungen im Leistungsverzeichnis?

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein (VK Sachsen, Beschl. vom 22. Juni 2011, Az.: 1/SVK/024-11; Beschl. vom 4. Mai 2011, Az.: 1/SVK/010-11).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, wem ein Angebot zuzurechnen ist, ist das zum Eröffnungstermin vorliegende Angebot (vgl. BayOblG, Beschl. v. 20.08.2011, Verg 11/01).
  • VK Bund, 20.04.2005 - VK 1-23/05

    Unterhalts- und Glasreinigung - Regionaleinkaufszentrum

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 27. April 2005, Verg 10/05, VK Bund, Beschl. vom 20. April 2005, Az.: VK 1-23/05, sowie Gause in Vergaberecht Kompaktkommentar, 2. Auflage 2011, Rnr. 4 zu § 114 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 10/05

    Relative Rechtskraftwirkung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 27. April 2005, Verg 10/05, VK Bund, Beschl. vom 20. April 2005, Az.: VK 1-23/05, sowie Gause in Vergaberecht Kompaktkommentar, 2. Auflage 2011, Rnr. 4 zu § 114 GWB).
  • VK Bund, 18.02.2010 - VK 3-06/10

    Leistungen des Prüfingenieurs für Standsicherheit der Fachrichtung Massivbau und

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Ein transparenter und chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1, 2 GWB ist nicht gewährleistet, wenn eine Bewerbung, die den Bewerber nicht klar erkennen lässt, zugelassen wird (VK Bund, Beschl. v. 18. Februar 2010 - Az.: VK 3 - 6/10).
  • VK Sachsen, 28.03.2007 - 1/SVK/011-07

    Wertung von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15
    Dieser Ausnahmefall ist gegeben, wenn der Handlungs-, Wertungs- und Beurteilungsspielraum des Auftraggebers auf Null reduziert ist (VK Sachsen, Beschl. vom 28. März 2007, Az.: 1/SVK/011-07).
  • VK Sachsen, 30.10.2018 - 1/SVK/021-18

    Eignungskriterien werden durch konkrete Verlinkung wirksam bekannt gemacht!

    Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein (VK Sachsen, B. v. 18.09.2015 - 1/SVK/030-15; B. v. 22.6. 2011, 1/SVK/024-11).
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